Zahnarzt bestehlt Patienten
Ein Zahnarzt Neu-Ulm hat vor kurzem einen seiner Patienten bestohlen. Der Arzt stand wegen einer unbezahlten Rechnung unter Druck und sah keinen anderen Ausweg.
Der Zahnarzt Neu-Ulm fuhr kurzerhand zum Patienten in die Wohnung. Die unbezahlte Zahnprothese holte sich der Zahnarzt somit wieder zurück. Vor dem Amtsgericht wird diese Tat jedoch als Diebstahl angesehen und der Zahnarzt wurde auf 6000 Euro Schadensersatz verklagt. Selbstjustiz ist weder in Bayern, noch in einem anderen Bundesland geduldet. Anstatt sich die Prothese zurück zu holen, hätte der Zahnarzt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können und wäre somit wesentlich billiger gekommen. Der Patient hat die Prothese wieder erhalten und wird sich jedoch einen neuen Zahnarzt suchen müssen. Neben finanziellen Gründen gab der Zahnarzt auch zwischenmenschliche Unstimmigkeiten für den Raub an.






